Förderrichtlinie

für Rückenwind Anträge

durch die Stiftung Pfadfinden

Gefördert werden

  • BdP-Mitglieder, die finanzielle Schwierigkeiten haben einen gesamten Lagerbeitrag zu zahlen.
  • Die Antragstellung kann ausschließlich durch die Stammesführung erfolgen. 
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Lager/die Fahrt oder Aktivität noch nicht begonnen hat.
  • Die Stiftung Pfadfinden fördert anerkannte Aufbaugruppen und Stämme des BdP.
  • Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt ausschließlich auf offizielle Bankkonten der oben genannten Antragsteller. Eine Auszahlung auf Privatkonten ist nicht möglich.

die Rahmenbedingungen

  • Bezuschusst werden Stammesfahrten, Großfahrten und Lager, bei denen der normale Teilnehmerbeitrag mindestens 50 € pro Teilnehmer*in beträgt.
  • Mit diesem Programm nicht gefördert werden die Teilnahme an Ausbildungskursen, Bundeslager, Jamboree.
  • Es können maximal 10 % der Teilnehmenden pro Fahrt/Lager gefördert werden.
  • Pro Teilnehmenden fördert die Stiftung maximal 25 % des normalen Teilnehmerbeitrags.
  • Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Fahrt/dem Lager gestellt werden.
  • Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung, d.h. der Stamm muss gegebenenfalls das Geld vorstrecken.
  • Wir vertrauen der Stammesführung, dass sie die Förderung nur für Personen beantragt, die dies auch nötig haben.
  • Wir weisen die Stammesführung darauf hin, dass dies eine individuelle Förderung ist. D.h. der Teilnehmende zahlt einen geringeren Beitrag. Es ist nicht erlaubt den Förderbetrag auf alle Teilnehmenden umzulegen.

der Antrag

  • Euren Antrag stellt ihr online: Antrag Rückenwind
  • Mit dem Absenden des Antrages bestätigt ihr, dass ihr die Förderrichtlinien einhaltet.
  • Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, mindestens jedoch zwei Wochen vor Beginn des Lagers oder der Fahrt.
  • Der Antrag muss vollständig und sinnhaft ausgefüllt sein
  • Mit dem Einreichen eines Antrags bekommt ihr automatisch eine eMail-Bestätigung über den Eingang eures Antrags.
  • Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Mittelvergabe. Es können gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt werden.

die Förderung / die Mittelvergabe

  • Mit Beginn des Bewilligungsverfahrens wird euch eine Ansprechperson der Stiftung Pfadfinden für alle Fragen in eurem Projekt zur Verfügung stehen.
  • Wenn die Stiftung euer Projekt fördert, erhaltet ihr einen Bewilligungsbescheid mit der Höhe der bewilligten Förderung sowie Hinweisen für die weitere Abwicklung
  • Bei Projektverschiebung, Problemen oder drohender Einstellung bitten wir um Benachrichtigung um ggf. Hilfestellung leisten zu können. 

der Verwendungsnachweis / Projektabschluss

  • Rechnet innerhalb von zwei Wochen ab!
  • Nach Beendigung des Lagers, der Fahrt fehlt nur noch euer Verwendungsnachweis. Den Link für das Formular habt ihr mit der Bewilligungsemail erhalten. Für den Verwendungsnachweis braucht ihr die Teilnahmebestätigung. Damit bestätigt ihr, dass ihr den Lagerbeitrag für die aufgeführten Teilnehmenden reduziert habt. Belege für eure Ausgaben werden nicht gebraucht.
  • Wenn alles passt, erhaltet ihr von der Stiftung eine Bewilligung eures Verwendungsnachweises. Die Fördergelder werden innerhalb von drei Wochen auf das von euch angegebene Konto (bitte ein Stammes-, LV- oder BdP-Konto – kein Privatkonto) überwiesen. 

Stand: Januar 2024