Förderrichtlinie

für die Stiftungskohte

durch die Stiftung Pfadfinden

Gefördert wird

  • jede anerkannte Aufbaugruppe des BdP auf Antrag durch Bereitstellung EINER Stiftungskohte
  • Die Stiftungskohte bleibt bis zur Stammesanerkennung Eigentum der Stiftung Pfadfinden. 
  • Namensänderungen der Aufbaugruppe sind umgehend der Stiftung mitzuteilen.
  • Die Stiftung Pfadfinden wird über die Anerkennung informiert, um die Eigentumsrechte an den neuen Stamm abtreten zu können.
  • Bei vorzeitiger Auflösung der Aufbaugruppe wird die Stiftung Pfadfinden informiert, um die Rückgabe der Stiftungskohte zu organisieren. Ebenso bei Verlust oder Schädigung der Kohte, die zur Unbrauchbarkeit führt.
  • Die Stiftungskohte soll, bis zur Übernahme ins Stammeseigentum, immer als Ganzes genutzt und ordnungsgemäß gelagert werden.

der Antrag

  • Euren Antrag stellt ihr online: Antrag Stiftungskohte
  • Mit dem Absenden des Antrages bestätigt ihr, dass ihr die Förderrichtlinien für den Erhalt der Siftungskohte einhaltet.
  • Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden
  • Der Antrag muss vollständig und sinnhaft ausgefüllt sein
  • Mit dem Einreichen eines Antrags bekommt ihr automatisch eine eMail-Bestätigung über den Eingang eures Antrags.
  • Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Vergabe. Es können gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt werden.

die Förderung / die Mittelvergabe

  • Mit Beginn des Bewilligungsverfahren wird euch eine Ansprechperson der Stiftung für alle Fragen zur Verfügung stehen. 
  • Wenn die Stiftung euch fördert, erhaltet ihr einen Bewilligungsbescheid mit allen Informationen für die weitere Abwicklung.

die Dokumentation

  • Die Stiftung benötigt von euch Bilder, Berichte und Materialien, die sie selbst zu Werbezwecken verwenden möchte. Bitte achtet darauf, dass die abgebildeten PfadfinderInnen bzw. deren Eltern der Veröffentlichung zustimmen.  
  • Wenn ihr das Projekt in der Öffentlichkeit oder in Pfadfinderkreisen vorstellt, erwähnt ihr die Förderung durch die Stiftung Pfadfinden in geeigneter Weise und nutzt das Logo der Stiftung. Dazu könnt ihr Euch das Piktogramm der Stiftung Pfadfinden sowie das Logo "Auch dieses Projekt wurde gefördert" downloaden.

Stand: Januar 2024